Das Problem mit den Berufsbezeichnungen
Im Psychotherapeutengesetz wurde der Begriff "Psychologischer Psychotherapeut" für Psychotherapeuten mit Approbationen festgesetzt. Ein Heilpraktiker für Psychotherapie hat die Heilberechtigung jedoch nicht über die Approbation sondern über das Heilpraktikergesetz. Und damit es zu keiner Verwechslung kommt, ist jede Formulierung, die so ähnlich wie "Psychologischer Psychotherapeut" ausschaut, für Heilpraktiker nicht erlaubt.
Und daher darf ich mich zum Beispiel nicht "Verhaltenstherapeut" nennen, obwohl ich Verhaltenstherapie mache. Es kommt also auf die letzten drei Buchstaben an!
Gleiche Regelung gilt für Sexualtherapeut, Traumatherapeut, Hypnosetherapeut, Hypnotherapeut, Paartherapeut, Ehetherapeut, Kunsttherapeut, Klettertherapeut, Tiefenpsychologe, Psychotherapeut, Therapeut und Psychologe.
Viele meinen, einen Psychiater oder Psychoanalytiker zu brauchen. Daher kläre ich auch hier die Begrifflichkeiten auf, damit Sie wissen, was Sie wo bekommen.
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